Unternehmerische Verantwortung, wertorientiertes Handeln und gleichbleibend hohe Qualität unserer Dienstleistungen – das ist uns wichtig! Deshalb setzt Klüh entlang der gesamten Wertschöpfungskette hohe Standards, die über gesetzliche Forderungen hinausgehen – insbesondere in den Themenbereichen der sozialen, der ökologischen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
In der Reihe „Nachhaltigkeit bei Klüh“ informieren wir themenbezogen über den aktuellen Status unseres Nachhaltigkeitspfades, wie zum Beispiel zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz oder LkSG) ist ein im Januar 2023 in Kraft getretenes deutsches Gesetz, das in der Bundesrepublik ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, ihre Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und wesentliche Umweltstandards zu überprüfen sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesbezügliche Risiken zu vermeiden oder zu minimieren.
Wen betrifft es?
Das Gesetz betrifft in Deutschland ansässige Unternehmen sowie ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Deutschland, die mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem Jahr 2024 ist die Schwelle auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden herabgesetzt. Das Gesetz gilt für Unternehmen aus allen Branchen, die Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland anbieten.
Was ist die Zielsetzung?
Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen künftig stärker in die Verantwortung nehmen und dazu beitragen, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern.
Um dies zu erreichen, wurden aus elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen Verhaltensvorgaben abgeleitet, die Menschenrechte und den Umweltschutz stärken. Dazu zählen unter anderem
- der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung,
- die Achtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
- die Gewährung eines fairen Lohns,
- die Achtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden,
- die Sicherstellung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie
- der Schutz vor Landraub.
Die Unternehmen müssen im Rahmen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten Risiken in ihrer Lieferkette identifizieren und bewerten. Dazu gehört, dass sie Lieferanten und Geschäftspartner auf ihre Einhaltung von Menschenrechten sowie Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards überprüfen müssen.
Wenn diesbezüglich Risiken identifiziert werden, müssen die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren oder zu beseitigen.
Die Umsetzung bei Klüh
Die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten nimmt bei Klüh einen zentralen Stellenwert ein. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die Maßnahmen geben, die wir ergriffen haben, um diese Pflichten effektiv zu erfüllen:
- Die Grundsatzerklärung von Klüh setzt sich zusammen aus dem internen Code of Conduct (Zielgruppe: Klüh-Mitarbeitende) sowie dem externen Code of Conduct Supplier (Zielgruppe: Lieferanten, Geschäftspartner). Beide Dokumente sind auf unserer Corporate Website einsehbar.
- Mit der Bildung eines Gremiums, bestehend aus Geschäftsführung sowie den Verantwortlichen aus den Abteilungen Recht, Einkauf, Compliance, Qualitätsmanagement und Nachhaltigkeit wurde ein wirksames und angemessenes Risikomanagement eingerichtet sowie die betriebsinterne Zuständigkeit festgelegt.
- Im April führen wir jährlich die regelmäßige Risikoanalyse nach § 5 LkSG als Grundlage für unser Risikomanagement durch, um Kenntnis über Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu erlangen.
- Auf Basis der jährlichen Risikoanalysen sowie der Ergebnisse der Fragebogen (Lieferanteninput) werden Präventionsmaßnahmen abgeleitet, um auch künftig Risiken identifizieren, minimieren und im besten Fall vermeiden zu können.
- Mit dem Hinweisgebersystem auf unserer Corporate Website verfügen wir über ein Beschwerdeverfahren, das als Frühwarnsystem dient.
- Im Rahmen der Dokumentations- und Berichtspflicht wurden diverse Verfahrensanwendungen für den internen Gebrauch erstellt. Der Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten für das Geschäftsjahr 2023 ist bereits in der Vorbereitung.
Nachhaltigkeit bei Klüh
Als Familienunternehmen blicken wir stolz auf eine über 111-jährige Erfolgsgeschichte zurück. Diese handelt seit jeher vom Dienst für Menschen und von nachhaltiger Werterhaltung des Umfeldes. Wir nehmen unsere unternehmerische Verantwortung ernst und leisten freiwillige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung, die über die gesetzlichen Forderungen hinausgehen.
Mit den eigenen Vorgaben, insbesondere in den Themenbereichen der sozialen, der ökologischen und der ökonomischen Nachhaltigkeit, setzen wir uns intern und entlang der Wertschöpfungskette hohe Standards. Mit einer eigens dafür gegründeten Abteilung beschreiten wir einen strukturierten Nachhaltigkeitspfad, der mithilfe eines unternehmensweit implementierten Sustainability Management in Form von Leitlinien, nachhaltiger Unternehmensführung sowie konkreten Zielen und Maßnahmen zur Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie führt. Diese basiert auf vier Säulen, die für die Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, der Umwelt, der Gesellschaft und dem Markt stehen.
Wir sind seit Januar 2023 Teilnehmer der UN Global Compact, einem globalen Netzwerk mit über 21.000 Unternehmen und Organisationen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft. Ziel des Programms und der Teilnehmer ist, die Globalisierung auf der Grundlage von zehn universellen Prinzipien sowie nachhaltigen Entwicklungszielen sozialer und ökologischer im Sinne einer inklusiveren, nachhaltigen Zukunft zu gestalten.
Weitere Informationen zum Thema „Nachhaltigkeit bei Klüh“ finden Sie hier!
Im Rahmen unserer Magazin-Reihe „Nachhaltigkeit bei Klüh“ werden wir Sie über die kommenden Wochen und Monate weiterhin themenbezogen über den aktuellen Status unseres Nachhaltigkeitspfades informieren, so etwa zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zur Dokumentation der Treibhausgasemissionen.
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